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   OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 87/92   

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https://dejure.org/1992,6248
OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 87/92 (https://dejure.org/1992,6248)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.08.1992 - 2 U 87/92 (https://dejure.org/1992,6248)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. August 1992 - 2 U 87/92 (https://dejure.org/1992,6248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 52
    Falsche Wertermittlung durch von VN eingeschaltetem Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1226
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 4 U 205/04

    Verantwortung für die Wahl der richtigen Versicherungssumme

    Deshalb hat das OLG Oldenburg (VersR 1993, 1226) ein Beratungsverschulden des Versicherers verneint, wenn ein entsprechend geschulter Mitarbeiter der Bank des Versicherungsnehmers aus gegebenem Anlass für diesen den Versicherungswert 1914 errechnet hat.
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94

    Übertragung des Versicherungsvertrags mit Übertragung des versicherten Objekts

    Die hier streitrelevante Frage betrifft einmal nicht eine derart komplizierte Regelung in den Versicherungsbedingungen, bei der den Versicherer eine sogenannte "spontane Aufklärungspflicht" treffen mag, weil er mit dieser von ihm vorformulierten Regelung vertraut ist und weil ein Versicherungsnehmer hiermit vielfach überfordert wäre (vgl. hierzu BGH in r + s 1989 S. 58; OLG Oldenburg in r + s 1993 S. 310; OLG Hamm in r + s 1991 S. 312 und in VersR 1992 S. 49 sowie OLG Köln in VersR 1994, S. 342 f.).
  • OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99

    Eintritt der Leistungsfreiheit bei einer vorsätzlichen, folgenlos gebliebenen,

    Leistungsfreiheit tritt bei einer vorsätzlichen, folgenlos gebliebenen, nachträglichen Obliegenheitsverletzung nach der Relevanzrechtsprechung jedoch nur ein, wenn die konkrete Obliegenheitsverletzung (hier: Falschangabe über die Existenz weiterer Zeugen) generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft (BGH r+s 1993, 310 = VersR 1993, 830; BGH VersR 1984, 228).
  • OLG Oldenburg, 09.04.1997 - 2 U 23/97

    Vorliegen einer Polizeidienstunfähigkeit; Vertrauenshaftung des Versicherers und

    Eine Beratungspflicht kann zwar ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer auf Grund eines schwierigen Sachverhalts und besonders komplizierter Bedingungswerke erkennbar überfordert wäre, sich ohne fachliche Beratung in den betreffenden Versicherungsfragen zurecht zu finden (BGH VersR 1989, 472; Senat r+s 1993, 310).
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